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Die Novelle der Technischen Regeln für Biologische Arbeitstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) schreibt seit dem              01.08.2006 verbindlich die Arbeitgeberpflichten zum Schutz vor Nadelstichverletzungen vor.

Bis zu 500.000 Schnitt-, Stich- und Kratzverletzungen ereignen sich jährlich im deutschen Gesundheitswesen.

Gerade in der Notfallrettung, in der oft schnelles Handeln gefragt ist um lebensbedrohten Patienten zu helfen, ist die Gefährdung für die Rettungskräfte sich mit kontaminierten Kanülen zu verletzen und mit Hepatitis B/C oder gar HIV zu infizieren besonders hoch.

Konsequenterweise haben wir daher unsere Krankentransport- und Rettungsfahrzeuge mit “stichsicheren” Venenverweilkanülen ausgerüstet.

Nach Applikation der Kunststoffkanüle vermindert ein selbstauslösender Schutzmechanismus die versehentliche Verletzungsgefahr durch den spitzen und mit Blut kontaminierten Stahlmandrin.

Für die Gesundheit unserer Mitarbeiter nehmen wir gern die höheren Anschaffungskosten dieser speziellen Venenverweilkanülen-Systeme in Kauf. 

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