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Passend zur nass-kalten Jahreszeit sind nun auch unsere neuen Rettungsdienstjacken eingetroffen. Sie entsprechen in allen Punkten der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift GUV-R 2106.
Nach dieser gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift dürfen nur noch Warnschutzjacken in Farben mit ausreichender Signalwirkung, ergänzt mit reflektierenden Streifen, im Rettungsdienst zum Einsatz kommen. Für Rettungseinsätze bei Verkehrsunfällen zum Beispiel, ist es lebensrettend für die Rettungskräfte vom nachfolgenden Verkehr auch bei Dunkelheit und schlechter Sicht früh genug gesehen zu werden. Diese reflektierenden Streifen sollen in horizontaler und neuerdings auch vertikaler Ausrichtung angebracht sein. Beim Heben und Tragen werden diese somit nicht mehr so leicht verdeckt und die Signalwirkung bleibt erhalten.
Auch die früher so beliebten abnehmbaren Ärmel (damit die Jacken im Sommer als Westen getragen werden können) sind aus Gründen des Unfallschutzes leider nicht mehr statthaft.
Mit unseren neuen Warnschutzjacken erfüllen wir nun alle entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
Oktober 2004
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